Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen von TS-BikeTech, Inhaber Timo Schneider, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

§2 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Werkstattauftrag mündlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch erteilt und TS-BikeTech diesen annimmt.

2. Ein Auftrag gilt ebenfalls als erteilt, wenn der Kunde das Fahrrad zur Durchführung von Arbeiten übergibt.

3. Der Kunde versichert, Eigentümer des Fahrrads zu sein oder im Auftrag des Eigentümers zu handeln.

§3 Kostenvoranschläge

1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Abweichungen bis zu 10 % gelten als genehmigt.

3. Bei höheren Abweichungen erfolgt vorab eine Rücksprache mit dem Kunden.

4. Kostenvoranschläge können kostenpflichtig sein, sofern hierauf vorab hingewiesen wurde.

5. Diagnosekosten können auch dann anfallen, wenn keine Reparatur erfolgt.

§4 Preise und Zahlung

1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Fahrrads sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung sowie weitere im Betrieb angebotene Zahlungsarten.

4. Entsorgungs- oder Recyclingkosten (z. B. Akkus, Altteile) können gesondert berechnet werden.

5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§5 Reparaturdauer

1. Angaben zur Reparaturdauer sind unverbindlich, sofern kein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde.

2. Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Defekten liegen außerhalb des Einflussbereichs von TS-BikeTech und berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

3. Der Kunde wird informiert, wenn sich die Reparaturdauer wesentlich verlängert.

§6 Zurückbehaltungsrecht und Standgebühren

1. TS-BikeTech ist berechtigt, das Fahrrad bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

2. Wird das Fahrrad nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt, kann eine Standgebühr erhoben werden (z. B. 2 €/Tag).

3. Nach vorheriger schriftlicher Ankündigung kann das Fahrrad gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwertet werden.

§7 Haftung

1. TS-BikeTech haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Keine Haftung besteht für: normale Abnutzung, Verschleiß oder Materialermüdung; Schäden an Bauteilen, die nicht Gegenstand des Auftrags waren; Schäden durch unsachgemäße Nutzung.

4. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§8 E-Bikes, Software und Elektronik

1. Arbeiten an E-Bikes erfolgen nach Herstellervorgaben.

2. Für Software-Updates, Diagnosefehler, Systembeschränkungen oder herstellerseitige Fehlfunktionen wird keine Haftung übernommen.

3. Herstellergarantien können durch Eingriffe in Software- oder Steuersysteme erlöschen; der Kunde wird hierauf hingewiesen.

4. Diagnosekosten können unabhängig vom Reparaturerfolg anfallen.

§9 Leasingräder

1. Reparaturen an Leasingrädern erfolgen unter Beachtung der jeweiligen Leasingbedingungen.

2. Abrechnung und Freigaben richten sich nach den Vorgaben des Leasinggebers.

3. Reparaturen beginnen erst nach erforderlicher Freigabe.

4. Für Verzögerungen aufgrund fehlender Freigaben wird keine Haftung übernommen.

§10 Probefahrten und Verkehrssicherheit

1. Probefahrten erfolgen auf eigene Gefahr.

2. TS-BikeTech übergibt das Fahrrad in verkehrssicherem Zustand, soweit dies Gegenstand des Auftrags war.

3. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad vor Fahrtantritt eigenständig zu prüfen.

4. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung wird keine Haftung übernommen.

§11 Gewährleistung

1. Für Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Für neu verbaute Ersatzteile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie ggf. Herstellergarantien.

3. Keine Gewährleistung besteht für vom Kunden beigestellte Teile.

4. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern der Verschleiß üblich ist.

§12 Altteile

Ersetzte Altteile gehen in das Eigentum von TS-BikeTech über, sofern der Kunde nicht ausdrücklich die Herausgabe verlangt.

§13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.